Batterien
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Batterien (Geräte-, Fahrzeug- und Industriebatterien) entpflichten – unkompliziert und rechtssicher

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Batterien müssen zurückgenommen und verwertet werden. Übertragen Sie Ihre Verpflichtungen zur Rücknahme und Verwertung der Batterien in Österreich auf Interzero Austria. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung, sowie unseren individuellen Lösungen. Interzero Austria übernimmt für Sie in Österreich die Verpflichtungen zur Erfüllung der Batterien-Verordnung – egal ob Geräte-, Fahrzeug- oder Industriebatterien.

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Pauschalentgelt
Gerätebatterien
Kleinstinverkehrsetzer
  • Gesamte Jahresmasse
  • max. 500 kg
  • keine exakte Meldung der Masse
  • österreichweit

Pauschale 270 €
pro Auftrag

+43 1 90 50 095
Pauschalentgelt
Industriebatterien
Kleinstinverkehrsetzer
  • Gesamte Jahresmasse
  • max. 500 kg
  • keine exakte Meldung der Masse
  • österreichweit

Pauschale 80 €
pro Auftrag

+43 1 90 50 095
Individuelles Angebot
Inverkehrsetzer
  • Meldung nach Masse bzw. Stückzahl
  • Haushalt und Gewerbe
  • Tarif je Kategorie
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Über Interzero

Wir von Interzero entfernen und recyceln Ihre Abfälle professionell seit 1991 in 17 europäischen Ländern

Interzero ist ein weltweit präsentes Recyclingunternehmen mit über 1600 Mitarbeitern. Unsere wichtigsten Aufgaben in Österreich sind die landesweite Abwicklung von Entsorgungsdienstleistungen, sowie die Organisation von Logistikprozessen und die Rücknahme und stoffliche Verwertung von Verpackungen. Nachhaltigkeit bedeutet für uns, Abfälle und Wertstoffe dort abzuholen, wo sie entstehen und sie über die gesetzlichen Vorschriften hinaus möglichst umweltschonend wieder in den Recycling-Kreislauf einzubauen.

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FAQs

Als "Batterie" gilt laut BattVO eine aus einer oder mehreren (nicht wieder aufladbaren) Primärzellen oder aus einer oder mehreren (wieder aufladbaren) Sekundärzellen bestehende Quelle elektrischer Energie, die durch unmittelbare Umwandlung chemischer Energie gewonnen wird.
Die BattVO unterscheidet 3 Kategorien von Batterien:

  • Gerätebatterien
    - (herkömmliche) Batterien
    - Knopfzellen
    - Batteriesätze
    - Akkumulatoren
    - Lithiumbatterien
  • Fahrzeugbatterien
    - Batterien für Anlasser, Beleuchtung oder Zündung von Fahrzeugen (auch Lithiumbatterien)
  • Industriebatterien
    - Batterien/Akkumulatoren für industrielle oder gewerbliche Zwecke (auch Lithiumbatterien)
    - Batterien/Akkumulatoren für Elektrofahrzeuge (auch Lithiumbatterien)

Ausnahmen:

Batterien in

  • Ausrüstungsgegenständen, Waffen, Munition und Kriegsmaterial (eigens für militärische Zwecke bestimmt, dienen der Wahrung von Sicherheitsinteressen)
  • Ausrüstungsgegenstände für einen Einsatz im Weltraum unterliegen nicht den Bestimmungen der BattVO.

Jede Person mit Sitz in Österreich, die in Österreich unabhängig von der Verkaufsmethode, einschließlich des Fernabsatzes im Sinne des § 5a des Konsumentenschutzgesetzes Batterien oder Akkumulatoren, einschließlich in Geräte oder Fahrzeuge eingebaute Batterien oder Akkumulatoren, erstmals in Österreich gewerblich in Verkehr bringt.

Die Pflichten aus der BattVO gliedern sich in solche, die Hersteller/Importeure jedenfalls selbst übernehmen müssen und solche, die auf ein Sammel- und Verwertungssystem übertragen werden müssen bzw. können. Als Kunde von Interzero Austria bieten wir Ihnen die vollständige Übernahme aller übertragbaren Pflichten aus der BattVO.

1. Gerätebatterien

Unübertragbare Pflichten:

  • Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem
  • Registrierung über die Website des Umweltbundesamtes (UBA)
  • Kennzeichnung gem. § 6 BattVO
    - Symbol der durchgestrichenen Mülltonne
    - Kapazität der Batterie (ab 26. September 2009)
    - Chemisches Zeichen für Quecksilber, Blei und Cadmium bei Überschreitung der jeweiligen Grenzwerte
  • Für Letztvertreiber: Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien vom Letztverbraucher und entsprechende Information an den Verkaufsstellen
  • Versandhandel: Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien vom Letztverbraucher oder wahlweise Errichtung von 2 Sammelstellen je politischem Bezirk

Pflichten, die auf ein System übertragen werden müssen:

  • Meldung der in Verkehr gesetzten Massen an die Koordinierungsstelle
  • Errichtung und Betrieb von mind. 1 Sammelstelle je politischem Bezirk
  • Zumindest unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien
  • Sammlung und Verwertung von Altbatterien
  • Informationen für Letztverbraucher

2. Fahrzeugbatterien

Unübertragbare Pflichten:

  • Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem
  • Registrierung über die Website des Umweltbundesamtes (UBA)
  • Einhaltung der Stoffverbote gem. § 4 BattVO
  • Kennzeichnung gem. § 6 BattVO
    - Symbol der durchgestrichenen Mülltonne
    - Kapazität der Batterie (ab 26. September 2009)
    - Chemisches Zeichen für Quecksilber, Blei und Cadmium bei Überschreitung der jeweiligen Grenzwerte
  • Für Letztvertreiber: Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien vom Letztverbraucher
  • Versandhandel: Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien vom Letztverbraucher oder wahlweise Errichtung von 2 Sammelstellen je politischem Bezirk

Pflichten, die auf ein System übertragen werden müssen:

  • Meldung der in Verkehr gesetzten Massen an die Koordinierungsstelle
  • Errichtung und Betrieb von mind. 1 Sammelstelle je politischem Bezirk
  • Zumindest unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien
  • Sammlung und Verwertung von Altbatterien
  • Informationen für Letztverbraucher

3. Industriebatterien

Unübertragbare Pflichten:

  • Registrierung über die Website des Umweltbundesamtes (UBA)
  • Einhaltung der Stoffverbote gem. §4 BattVO
  • Kennzeichnung gem. § 6 BattVO
    - Symbol der durchgestrichenen Mülltonne
    - Chemisches Zeichen für Quecksilber, Blei und Cadmium bei Überschreitung der jeweiligen Grenzwerte

Pflichten, die auf ein System übertragen werden können:

  • Meldung der im Kalenderjahr in Verkehr gesetzten Massen, die über ein System entpflichtet werden, an die Koordinierungsstelle
  • Rücknahme von Altbatterien (unabhängig von Herkunft, Datum der In-Verkehr- Setzung oder chem. Zusammensetzung)
  • Sammlung und Verwertung von Altbatterien
  • Informationen für Letztverbraucher

Als Eigenimporteure gelten Letztverbraucher, die Geräte- oder Fahrzeugbatterien für den Betrieb ihres Unternehmens aus dem Ausland erwerben und bei denen diese im Unternehmen als Abfall anfallen. Eigenimporteure müssen sich über die Website des Umweltbundesamts (UBA) registrieren. Weiters müssen sie Aufzeichnungen über die verwerteten Massen an Altbatterien (Geräte- und Fahrzeugbatterien) einmal jährlich an die Koordinierungsstelle übermitteln. Wahlweise kann die Meldung auch über ein Sammel- und Behandlungssystem erfolgen.
Nach Unterzeichnung und Zusendung des Vertrages wird Ihnen Ihre Lizenzierungs- bzw. Herstellernummer übermittelt. Hier wird Ihnen auch der Bereich auf unserem Onlineportal freigeschalten, um Ihre Teilnahmebestätigung zu erhalten.

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Ihr Expertenteam

Elisabeth Bundschuh
+43 1 90 50 095 
Erreichbarkeit: Mo - Do 9 - 17 Uhr, Fr 9 - 12 Uhr

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Information

Alte Batterien sammeln und verwerten - am besten mit Interzero Austria!

Interzero ist der ideale Partner für die Umsetzung der Verpflichtungen, die für Inverkehrsetzer aus der österreichischen Batterien-Verordnung entstehen. Nutzen Sie unsere fast 20-jährige Erfahrung indem Sie uns Ihre Verpflichtungen übertragen und konzentrieren Sie sich ganz auf Ihr Kerngeschäft.

Altbatterien müssen zurückgenommen werden. Übertragen Sie Ihre Verpflichtungen aus der Batterienverordnung in Österreich an die Interzero Austria GmbH und profitieren Sie von unserer Erfahrung als aktuell zweitgrößtes Sammelsystem Österreichs.

Wer Batterien (Geräte-, Fahrzeug- oder Industriebatterien) in Umlauf bringt oder zum Zweck der eigenen Tätigkeiten nach Österreich importiert, hat neben allgemeinen Voraussetzungen (Stoffverbote, Entnehmbarkeit etc.) vielfältige Rücknahme-, Sammel- und Behandlungspflichten zu erfüllen. So hat es der Gesetzgeber in der Batterien-Verordnung (Batterien-VO) vorgeschrieben.

Inverkehrsetzer von Geräte- und Fahrzeugbatterien haben die Rücknahme, Sammlung und Behandlung dieser Batterien verbindlich durch die Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem zu erfüllen. Inverkehrbringer von Industriebatterien können die Verpflichtungen aus der Batterienverordnung in Österreich ebenfalls ganz bequem auf ein Sammel- oder Verwertungssystem übertragen. Oder aber sie treffen mit den Abnehmern der Industriebatterien individuelle Vereinbarungen über die Finanzierung der Sammlung und Behandlung.

Interzero Austria übernimmt Ihre Verpflichtungen aus der Batterienverordnung (Zink-Kohle-Batterien, Alkali-Manganbatterien, Lithiumbatterien etc.) für die von Ihnen in Verkehr gesetzten Geräte-, Fahrzeug- und Industriebatterien. Und Sie können sich beruhigt zurücklehnen und sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren!

Ihre Vorteile dabei:

  1. Alles aus einer Hand
    Wir haben uns auf die Sammlung und Verwertung von Batterien, aber auch von Elektroaltgeräten, Verpackungen und anderen Abfällen aus Industrie, Handel und Gewerbe spezialisiert. Mit unserem Know-how entwickeln wir individuelle, auf die jeweiligen Produkte und Abfälle abgestimmte Dienstleistungen.
  2. Zeitgemäßes Meldewesen
    Über unser Online-Portal können Sie Ihre in Verkehr gesetzten Mengen einfach und sicher anmelden und jederzeit in Ihr „Batterienkonto“ Einsicht nehmen.
  3. Top-Preis-Leistungsverhältnis
    Durch die Nutzung von regionalen Sammelschienen, das Bündeln von Entsorgungsvorgängen und unsere Erfahrung bei der Behandlung und Verwertung, können wir die Verpflichtungen aus der Batterienverordnung kostengünstig organisieren.
  4. Dienstleistungsorientierte Entsorgung
    Ganz gleich wo und wie Sie Ihre Batterien vermarkten, wir sammeln die Altbatterien österreichweit bei den Gemeinde- und Bezirkssammelstellen und bei den Händlern, Vertreibern und Werkstätten.
  5. Internationales Netzwerk
    Die Interzero-Gruppe, ist der einzige Anbieter in Europa, der länderübergreifend die Sammlung und Behandlung von Batterien, aber auch von Elektroaltgeräten und Verpackungen organisiert.

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